HANNOVER/GÖTTINGEN. Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann, der Oberbürgermeister von Göttingen, Wolfgang Meyer, der Landrat des Landkreises Göttingen, Reinhard Schermann, der 1. Vorsitzende des Vereins zur Förderung des Göttinger Symphonie Orchesters, Dr. Rainer Kallmann sowie die Geschäftsführer des Landschaftsverbandes Südniedersachsen, des Deutschen Theaters Göttingen und des Göttinger Symphonie Orchesters haben am (heutigen) Mittwoch die Zielvereinbarung für das Deutsche Theater sowie das Göttinger Symphonie Orchester unterzeichnet. „Das Göttinger Symphonie Orchester und das Deutsche Theater haben auf ihrem künstlerischen Gebiet beide weit über die Region Göttingen hinaus Maßstäbe gesetzt", erklärte Minister Stratmann. „Es ist ein gemeinsames Anliegen der Träger und des Landes, diese kulturellen Leuchttürme in Südniedersachsen in ihrer Entwicklung zu begleiten."
Mit Unterzeichnung der Zielvereinbarungen verfügen die Kommunaltheater, die Landesbühnen und das Göttinger Symphonie Orchester erstmals über eine fünfjährige Planungssicherheit. Daneben wird das Ziel, die Theater- und Musiklandschaft weiter zu entwickeln, mit der Vereinbarung konkreter Maßnahmen umgesetzt. Dazu haben sowohl das Deutsche Theater als auch das Göttinger Symphonie Orchester konkrete Vorschläge erarbeitet, die Bestandteil der Zielvereinbarung sind. Der Schwerpunkt liegt auf dem Kinder- und Jugendtheater, Kooperationsprojekten sowie der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. „Wir müssen die Begeisterung für Musik und Theater bei den jungen Menschen möglichst früh wecken", verdeutlichte Minister Stratmann das Anliegen des Landes. „Kunst fördert nicht nur Kreativität und erweitert den eigenen Horizont, sie weckt auch Verständnis für unbekannte Dinge und stärkt das soziale Miteinander."
Gleichzeitig soll durch den Einsatz von zusätzlichen Landesmitteln das bürgerschaftliche Engagement verstärkt werden. Jeder Euro, der den Einrichtungen von Bürgern zugunsten von Kinder- und Jugendtheatern zur Verfügung gestellt wird, wird vom Land bis zur festgelegten Obergrenze von jährlich 75.000 Euro pro Einrichtung verdoppelt. Die Projektförderung soll dazu dienen, die Angebote für Kinder und Jugendliche und die theater- und musikpädagogische Zusammenarbeit mit den Schulen zu stärken und auszubauen.
Alle übrigen Drittmittel und Spenden, die die Theater und das Orchester von privater Seite erhalten, können mit jeweils 50 Cent pro Euro bezuschusst werden.